Standard und Leichtgewichtsrollstühle

Standardrollstühle bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Greifreifen an den großen Rädern kann der Benutzer den Rollstuhl antreiben und lenken.

Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an unterschiedliche Behinderungsarten anpassbar.

Leichtgewichtsrollstühle

Leichtgewichtrollstühle bestehen aus Aluminium oder anderen Leichtmetallen.

Leichtgewichtrollstühle sind gegenüber herkömmlichen Rollstühlen ca. 3 bis 5 kg leichter. Diese Gewichtseinsparung bedeutet jedoch nicht, dass Behinderte mit geringen Greifkräften mit diesen Rollstuhlmodellen besser versorgt wären. Der Fahrwiderstand von Rollstühlen ist entscheidend und wird durch eine bloße Gewichtsverringerung kaum beeinflusst. Das geringere Gewicht von Leichtgewichtrollstühlen erleichtert den Transport bzw. das Verstauen. Durch abnehmbare Antriebsräder werden diese Tätigkeiten zusätzlich erleichtert.

Adaptiv Rollstühle (vorher Aktivrollstühle)

Adaptivrollstühle zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse des Nutzers angepasst werden können. Hierfür stehen enggestufte Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) zur Verfügung. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem event. Einklemmen beim Durchfahren von Engstellen.

Quelle: Rehadat

Indikation

Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen des Grundbedürfnisses sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.

Indikation Leichtgewichtsrollstühle

Die Versorgung mit Leichtgewichtrollstühlen ist dann angezeigt, wenn Behinderte ihren Rollstuhl selbst, ohne fremde Hilfe, z.B. in einem PKW, unterbringen müssen, oder wenn Begleitpersonen Behinderter nicht in der Lage sind, einen Standardrollstuhl, ggf. auch mit abnehmbaren Rädern, aufgrund seines höheren Gewichtes zu transportieren.

Indikation Adaptivrollstuhl

Es muss die Fähigkeit vorhanden sein, den Adaptivrollstuhl aus eigenen Kraft nutzen zu können. Die Versorgung mit einem Adaptivrollstuhl kommt in Betracht, wenn die Anpass- und Verstellmöglichkeiten von Standard- oder Leichtgewichtrollstühlen nicht ausreichen.

Quelle: Rehadat